Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Hevert-Arzneimittel GmbH & Co. KG (im Folgenden „Hevert“) und den Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht von Hevert anerkannt, es sei denn, Hevert hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Lieferung

2.1 Hevert ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
2.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Hevert bleibt vorbehalten.
2.3 Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt, und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
2.4 Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung Hevert überlassen. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehr-kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.5 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über.

3. Gewährleistung

3.1 Hevert leistet für etwaige Mängel der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware – schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3.4 Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie zum Beispiel die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung jeweils gültigen Preise der Preisliste, die sich zzgl. der Liefer- und Versandkosten verstehen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils geltenden Steuersatz abgerechnet.
4.2 Soweit nichts gesondert schriftlich vereinbart, haben alle Zahlungen per Vorkasse, Überweisung, Bankabbuchung oder bankbestätigtem Scheck zu erfolgen. Nach besonderer Absprache ist auch die Zahlung per Nachnahme möglich.
4.3 Hevert ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Hevert berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.4 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Hevert über den Betrag bedingungslos verfügen kann. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.

5. Haftung

Die Haftung von Hevert, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertrags-typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht,
(1) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d. h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
(2) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit,
(3) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Hevert, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen,
(4) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
(5) für Ansprüche aus Garantien.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit Hevert, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von Hevert. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von Hevert in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für Hevert, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen Hevert zu erwerben. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Hevert durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Hevert übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Hevert unentgeltlich.

7. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist Hevert nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist Hevert berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigen-bedarfs zu verteilen.

8. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

8.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand ist Bad Sobernheim.
8.3 Vertragssprache ist deutsch.

Stand: 03/2015